Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Stellungnahmen der BAG-SB und der AG SBV zum Referentenentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetz

Sowohl die BAG-SB als auch die AG SBV haben Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht.

Aus Sicht der BAG-SBbleibt der Entwurf hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben. Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch es fehlt an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Dem Referentenentwurf fehlen verbindliche Regelungen zur pauschalen Finanzierung, zur Qualitätssicherung, zur Definition der Zielgruppen sowie eine gesetzlich garantierte Entgeltfreiheit.

Die AG SBVbegrüßt ausdrücklich, dass in dem Referentenentwurf erstmals ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher*innen mit finanziellen Schwierigkeiten verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die AG SBV im Gesetzesentwurf weitere Ergänzungs-, Konkretisierungs- und Änderungsbedarfe.

 

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Fon: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Beratungsstellen Beratungsstellen Kontakt Kontakt Login Login