Am Mittwoch (9. April) wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD öffentlich vorgestellt. Unter dem Abschnitt "Verbraucherinnen und Verbraucher" heißt es in den Zeilen 1290 ff.:
"Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt."
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) wertet das als klare Weichenstellung und weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung eines Rechts auf Schuldnerberatung und schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 09.04.2025:
"Damit greifen die wahrscheinlichen Koalitionspartner eine langjährige Forderung aus der Schuldenberatung auf – und nehmen laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zugleich ihre Verantwortung ernst, der notwendigen Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht nachzukommen. Die politische Anerkennung privater Überschuldung als reales soziales Problem sieht die BAG-SB als bedeutsames positives Signal. [...] Die BAG-SB verbindet mit dem Koalitionsvertrag die klare Erwartung, dass auf die Ankündigung nun auch konkrete Maßnahmen folgen. Besonders Länder und Kommunen seien gefragt, den Ausbau der Beratungsangebote strukturell zu unterstützen – und dabei auf klar definierte fachliche Qualitätsstandards zu setzen."
