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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG)

Die Bundesregierung hat gestern (3. September) den Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstgesetz – SchuBerDG) beschlossen. Er soll EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung umsetzen und flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls gestern beschlossen wurde.

Aus der Pressemitteilung: "Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, eine unabhängige Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt wird. Für diese Schuldnerberatung darf nur ein begrenztes Entgelt verlangt werden. Zudem verpflichtet die EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatung zu berichten.

Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden soll.

Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatung sichergestellt wird. Weiter enthält der Gesetzentwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatung. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem soll eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatung eingeführt werden."

Pressemitteilung des BMJV vom 03.09.2025

 

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